Bibliothek-Satzung
Gemeinde Adendorf
Der Bürgermeister
Satzung – Neufassung der
Benutzungs- und Gebührensatzung für die Bibliothek der Gemeinde
Adendorf (Bibliothek-Satzung)
Inhaltsverzeichnis
Präambel …………………………………………………………………………………………………….. 2
§ 1 Name …………………………………………………………………………………………………….. 2
§ 2 Benutzerkreis ………………………………………………………………………………………….. 2
§ 3 Anmeldung …………………………………………………………………………………………….. 2
§ 4 Entleihung, Verlängerung, Vormerkung ………………………………………………………. 3
§ 5 Auswärtiger Leihverkehr …………………………………………………………………………… 4
§ 6 Behandlung der entliehenen Medien ………………………………………………………….. 4
§ 7 Hausrecht und Verhalten in der Bibliothek …………………………………………………… 5
§ 8 Internet ………………………………………………………………………………………………….. 5
§ 9 Haftung ………………………………………………………………………………………………….. 6
§ 10 Ordnungswidrigkeiten und Zwangsmittel …………………………………………………… 7
§ 11 Ausschluss von der Benutzung ……………………………………………………………….. 7
§ 12 Gebührentarif und Gebührenhöhe ……………………………………………………………. 8
§ 13 Gebührenschuldner ……………………………………………………………………………….. 8
§ 14 Entstehen der Gebührenpflicht und Fälligkeit …………………………………………….. 8
§ 15 Inkrafttreten ………………………………………………………………………………………….. 9
Anlage: ……………………………………………………………………………………………………… 10
Bibliothek-Satzung
Präambel
Aufgrund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 in der zur Zeit geltenden
Fassung und der §§ 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes
(NKAG) vom 20.04.2017 in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde
Adendorf in seiner Sitzung am 10.11.2022 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Name
(1) Die Gemeindebibliothek ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Adendorf.
Sie führt den Namen „Bibliothek Adendorf“.
(2) Die Bibliothek Adendorf dient ausschließlich gemeinnützigen Zwecken.
(3) Die Bibliothek Adendorf dient mit einem aktuellen Medienbestand als öffentliche
Bibliothek der Allgemeinheit für Zwecke der Information, der allgemeinen und
beruflichen Bildung und fördert aktiv die Lese- und Medienkompetenz.
(4) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erwirbt, erschließt und vermittelt sie insbesondere
Bücher, Druckschriften, Bild-, Ton- und Datenträger sowie eMedien (Medien) jeder
Art, verleiht sie soweit möglich zur Benutzung außerhalb der Bibliotheksräume
oder stellt sie zur Benutzung in den Bibliotheksräumen bereit.
§ 2 Benutzerkreis
(1) Jedermann ist im Rahmen dieser Satzung berechtigt, auf öffentlich-rechtlicher
Grundlage Medien aller Art zu entleihen und die Einrichtungen der Bibliothek
Adendorf zu benutzen.
(2) Die Leitung der Bibliothek Adendorf kann für die Benutzung einzelner Bereiche
besondere Bestimmungen treffen.
§ 3 Anmeldung
(1) Die Benutzerin/der Benutzer meldet sich persönlich unter Vorlage seines gültigen
Personalausweises oder Passes mit Meldebescheinigung an. Kinder und
Jugendliche ab 0 Jahren und bis zum vollendeten 18. Lebensjahr müssen eine
schriftliche Einwilligung einer gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen
Vertreters vorlegen, in der das Einverständnis zur Benutzung der Einrichtungen
der Bibliothek Adendorf und der Übernahme der Garantie für die Zahlung der
Forderungen aus diesem Benutzungsverhältnis erklärt wird. Die Vorlage des
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Personalausweises oder Passes mit Meldebescheinigung der gesetzlichen
Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters ist bei der Anmeldung erforderlich.
(2) Die Benutzerin/ der Benutzer bzw. seine gesetzliche Vertreterin/ sein gesetzlicher
Vertreter erkennt diese Satzung bei der Anmeldung durch eigenhändige
Unterschrift an.
(3) Nach der Anmeldung erhält jede Benutzerin/ jeder Benutzer kostenlos einen
Bibliotheksausweis, der nicht übertragbar ist und Eigentum der Bibliothek
Adendorf bleibt; der Verlust ist der Bibliothek Adendorf unverzüglich anzuzeigen.
Jeder Wohnungswechsel und Veränderungen der Personalien sind der Bibliothek
Adendorf mitzuteilen.
(4) Der Bibliotheksausweis ist zurückzugeben, wenn die Bibliothek Adendorf es
verlangt oder die Voraussetzungen für die Benutzung nicht mehr gegeben sind.
(5) Dienststellen, Institute, Vereine und sonstige juristische Personen, die rechtsfähig
sind und ihren Sitz in der Gemeinde Adendorf haben, können zur Ausleihe
zugelassen werden, wenn sie die Zulassung schriftlich beantragen. Der Antrag ist
von den Vertretungsberechtigten zu unterschreiben und mit Dienst- oder
Firmenstempel zu versehen. Die Bibliothek Adendorf kann den Nachweis der
Zeichnungsberechtigung verlangen.
(6) Die Bibliothek Adendorf speichert die für die Ausleihe erforderlichen
personenbezogenen Daten. Für die Datenverarbeitung gelten die Bestimmungen
des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) in der jeweils geltenden
Fassung.
(7) Die Bibliothek Adendorf ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, zu prüfen, ob der
eigene oder ein fremder Bibliotheksausweis vorgelegt wird. Im Zweifelsfall kann
ein fremder oder gesperrter Ausweis eingezogen werden.
(8) Für die Ersatzausstellung eines Ausweises ist eine Gebühr nach dem
Gebührentarif zu entrichten.
§ 4 Entleihung, Verlängerung, Vormerkung
(1) Gegen Vorlage des Bibliotheksausweises werden Bibliotheksmedien unentgeltlich
bis zu vier Wochen ausgeliehen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Leihfrist
verkürzt werden. Präsenzbestände werden nicht verliehen.
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(2) Die Leihfrist kann vor Ablauf auf Antrag bis zu dreimal um die jeweilige Ausleihfrist
verlängert werden, wenn keine anderweitige Vorbestellung vorliegt. Auf Verlangen
sind dabei die entliehenen Medien vorzuzeigen.
(3) Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden. Hierfür ist eine Gebühr nach
dem Gebührentarif zu entrichten.
(4) Die Bibliothek Adendorf ist berechtigt, entliehene Medien in besonderen Fällen
zurückzufordern.
(5) Mit Ablauf der Leihfrist sind die entliehenen Medien während der Öffnungszeiten
der Bibliothek Adendorf abzugeben.
(6) Die Benutzerin/der Benutzer ist verpflichtet,
a. vor dem Verlassen der Bibliothek Adendorf alle mitgeführten
bibliothekseigenen Medien dem Personal zur ordnungsgemäßen
Verbuchung vorzulegen,
b. für alle Buchungsvorgänge den Bibliotheksausweis vorzulegen,
c. den Bibliotheksausweis dem Bibliothekspersonal jederzeit auf Verlangen
vorzulegen,
d. die Medien fristgerecht und unaufgefordert der Bibliothek Adendorf
zurückzubringen und
e. bei der Rückgabe der Medien die Entlastung durch das Personal
abzuwarten.
§ 5 Auswärtiger Leihverkehr
Medien, die nicht im Bestand der Bibliothek Adendorf vorhanden sind, können
durch den auswärtigen Leihverkehr nach den hierfür geltenden Richtlinien
beschafft werden. Die hierfür anfallenden Kosten richten sich nach dem
Gebührentarif.
§ 6 Behandlung der entliehenen Medien
(1) Die Benutzerin/ Der Benutzer ist verpflichtet, die entliehenen Medien sorgfältig
zu behandeln und sie vor Veränderung, Beschmutzung und Beschädigung zu
bewahren. Entliehene Medien dürfen von der Benutzerin/ vom Benutzer nicht an
andere Personen weitergegeben werden.
(2) Der Verlust entliehener Medien ist der Bibliothek Adendorf unverzüglich
anzuzeigen.
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(3) Bei Verlust oder erheblicher Beschädigung von Medien haftet die Entleiherin/ der
Entleiher bis zur Höhe des vollen Neuanschaffungspreis.
(4) Benutzerinnen/ Benutzer, in deren Wohnung eine meldepflichtige übertragbare
Krankheit auftritt, dürfen die Bibliothek Adendorf in der Zeit der
Ansteckungsgefahr weder betreten noch benutzen. Sie werden gebeten, die
Leitung der Bibliothek sofort zu verständigen, damit für die Abholung und
Desinfektion der Medien gesorgt werden kann. Die hierfür anfallenden Kosten
trägt die Benutzerin/ der Benutzer.
§ 7 Hausrecht und Verhalten in der Bibliothek
(1) Der Leitung der Bibliothek Adendorf oder deren Vertretung steht das Hausrecht
zu. Den Anordnungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten.
(2) Jede Benutzerin/ Jeder Benutzer hat sich so zu verhalten, dass andere
Benutzerinnen und Benutzer nicht gestört oder in der Benutzung der Bibliothek
Adendorf beeinträchtigt werden.
(3) Die Bibliothek Adendorf hat das Recht, sich eine Hausordnung zu geben. Diese
wird an gut sichtbarer Stelle in der Bibliothek Adendorf ausgehängt.
§ 8 Internet
(1) Die Bibliothek Adendorf stellt im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten öffentlich
zugänglich(e) Internet-Terminal(s) zur Verfügung, die/der entsprechend dem
Bildungs- und Informationsauftrag von eingetragenen Benutzerinnen/ Benutzern
der Bibliothek nach vorheriger Anmeldung beim Bibliothekspersonal genutzt
werden können.
(2) Die Internet-Nutzung ist gebührenfrei.
(3) Die Bibliothek Adendorf stellt die für den Internetzugang nötige technische
Ausstattung bereit. Sie hat keinen Einfluss auf die angebotenen Inhalte und kann
deshalb auch keine Verantwortung für deren Rechtmäßigkeit, Qualität oder
Verfügung übernehmen. Eine leistungsfähige Filtersoftware trägt Sorge dafür,
dass jugendgefährdende, sittenwidrige oder strafrechtlich relevante Inhalte
weites gehend vorenthalten bleiben. Gewährleistungen, die sich auf die
Funktionsfähigkeit der bereitgestellten Hard- und Software beziehen, schließt die
Bibliothek Adendorf aus.
Bibliothek-Satzung
(4) Die Bibliothek Adendorf haftet nicht für Schäden, die einer Benutzerin/einem
Benutzer durch die Nutzung des Bibliothekarbeitsplatzes an Dateien und Medien
entstehen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für Schäden, die durch
Datenmissbrauch Dritter aufgrund des unzureichenden Datenschutzes im
Internet entstehen. Die Bibliothek Adendorf macht darauf aufmerksam, dass im
Internet Daten ungesichert übermittelt werden. Nutzer sollten dies bei der
Abfrage persönlicher Daten bedenken.
(5) Für schuldhaft verursachte Schäden haften die Nutzer. Missbrauch kann
Nutzungsausschluss und Haftung für schuldhaft verursachte Schäden nach sich
ziehen.
(6) Die Nutzerin/ Der Nutzer verpflichtet sich, keine Änderung an dem Arbeitsplatz
und den Netzkonfigurationen durchzuführen, technische Störungen nicht selbst
zu beheben, keine Programme an den Arbeitsplätzen zu installieren sowie keine
mitgebrachte oder aus Onlinediensten herunter geladene Software auf dem
Rechner der Bibliothek Adendorf auszuführen.
(7) Die Nutzerin/ Der Nutzer verpflichtet sich, keine strafrechtlich relevanten sowie
pornographische, rassistische, verfassungsfeindliche oder Gewalt
verherrlichende Informationen bewusst abzurufen, auszudrucken, zu speichern,
zu verteilen oder anderweitig zu verwenden, keine Dateien oder Programme der
Bibliothek Adendorf oder Dritter zu manipulieren und sich keinen unberechtigten
Zugang zu nicht öffentlichen Dateien zu verschaffen.
(8) Für den Ausdruck von Texten und Bildern aus dem Internet werden Auslagen
nach dem Gebührentarif erhoben. Das Kopieren von Dokumenten und Dateien
auf Speichermedien (Disketten/Discs/USB-Sticks etc.) ist nicht erlaubt. Die
Höchstnutzungsdauer pro Nutzerin/ Nutzer beträgt 1 Stunde pro Tag.
§ 9 Haftung
(1) Für Kleidungsstücke und Gegenstände, die von Besucherinnen und Besuchern
oder Benutzerinnen und Benutzern in den Räumen der Bibliothek Adendorf
abgelegt werden, übernimmt die Gemeinde keine Haftung.
(2) Die Benutzerin/ Der Benutzer ist im Interesse der Allgemeinheit verpflichtet, die
Medien sorgfältig zu behandeln, vor Veränderungen, Beschmutzungen und
Beschädigungen zu schützen sowie dafür zu sorgen, dass sie nicht
missbräuchlich genutzt werden. Als Beschädigung gelten auch das Umbiegen
von Seitenecken, Korrigieren und An- und Unterstreichen des Buchtextes sowie
das Einfügen von Bemerkungen. Vor der Ausleihe sind die Medien auf
erkennbare Mängel hin zu überprüfen und diese Mängel unverzüglich dem
Bibliothekspersonal bekannt zu machen. Werden erkennbare Mängel nicht
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bekannt gemacht, wird davon ausgegangen, dass die Benutzerin/ der Benutzer
die entliehenen Medien in einwandfreiem Zustand erhalten hat. Vor Installierung
von entliehener Software ist diese auf Fehler, insbesondere Viren,
Manipulationen und Schäden zu überprüfen, da entstandene Schäden an Hardund Software nicht übernommen werden. Die Nutzung der Medien erfolgt auf
eigene Gefahr.
(3) Für Schäden, die durch Missbrauch des Bibliotheksausweises entstehen, haftet
die rechtmäßige Ausweisinhaberin/der rechtmäßige Ausweisinhaber. Dies gilt
auch für den Verlust des Bibliotheksausweises.
(4) Bei Benutzerinnen/Benutzern unter 18 Jahren kann Schadenersatz
entsprechend der Verpflichtungserklärung nach § 3 verlangt werden.
(5) Fotokopien aus Medien der Bibliothek Adendorf sind nur zulässig, wenn
übermäßige Beanspruchung und Beschädigung der Medien dabei
ausgeschlossen sind. Für die Beachtung des Urheberrechtes bei Fotokopien, die
die Benutzerin/ der Benutzer auf Geräten erstellt, die die Bibliothek Adendorf zur
Verfügung gestellt hat, ist die Benutzerin/der Benutzer allein verantwortlich.
§ 10 Ordnungswidrigkeiten und Zwangsmittel
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 10 Abs. 5 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) handelt, wer vorsätzlich beim
Verlassen der Bibliotheksräume Medien aus dem Eigentum der Bibliothek
Adendorf dem Bibliothekspersonal nicht vorlegt. Diese Ordnungswidrigkeit kann
mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 EUR geahndet werden.
(2) Zur Durchsetzung der Regelungen dieser Satzung können Zwangsmittel
angewendet werden. Für die Anwendung der Zwangsmittel gelten die §§ 65 ff.
des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG).
§ 11 Ausschluss von der Benutzung
Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Satzung verstoßen, können von
der Benutzung der Bibliothek Adendorf ausgeschlossen werden.
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§ 12 Gebührentarif und Gebührenhöhe
(1) Gebühren werden nach Maßgabe des als Anlage beigefügten Gebührentarifes
erhoben. Die Anlage ist Bestandteil dieser Satzung.
(2) Es ist eine jährliche Benutzungsgebühr nach dem Gebührentarif zu entrichten.
Es gilt nicht das Kalenderjahr.
(3) Für Medien, die nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgegeben werden, ist eine
Versäumnisgebühr nach dem Gebührentarif zu entrichten.
(4) Bei Überschreiten der Leihfrist erfolgt eine kostenpflichtige Mahnung. Nach der
2. Mahnung werden die entliehenen Bücher durch den zuständigen
Vollstreckungsbeamten eingezogen. Die Einziehungsgebühr nach dem
Gebührentarif ist zusätzlich zu der bereits angefallenen Versäumnisgebühr je
Medieneinheit zu entrichten.
(5) Weitere Gebühren fallen unabhängig von einer schriftlichen Benachrichtigung für
die Überschreitung der Leihfrist, für Mahnschreiben, für die Ersatzbeschaffung
von Medien und Medienteilen sowie für weitere besondere Dienstleistungen der
Bibliothek Adendorf gemäß dem Gebührentarif an.
§ 13 Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner/in ist die/der Inhaber/in des Bibliotheksausweises, bei
nicht voll Geschäftsfähigen die/der gesetzliche Vertreter/in.
(2) Personen, die nebeneinander dieselbe Gebühr schulden, sind
Gesamtschuldner.
§ 14 Entstehen der Gebührenpflicht und Fälligkeit
Die Gebührenpflicht entsteht mit der Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung und
wird zeitgleich fällig.
§ 15 Nutzung des Gemeinschaftsraums der Bibliothek
(1) Der Gemeinschaftsraum der Bibliothek kann durch natürliche oder juristische
Personen wie beispielsweise Vereine, Organisationen und Gesellschaften
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gemietet werden. Näheres wird über die zwischen der Gemeinde Adendorf und
die/dem Nutzer*in zu schließende Nutzungsvereinbarung geregelt.
(2) Für die Nutzung des Gemeinschaftsraumes werden folgende Gebühren
erhoben:
– | Gewerbliche Nutzung: halber Tag (4 Stunden) ganzer Tag (8 Stunden) |
50,00 EUR 100,00 EUR |
– | Private Nutzung: (z. B. Literaturkreis, Handarbeitsgruppen) |
20,00 EUR |
Kindergeburtstage 20,00 EUR
jugendliche Bibliotheksnutzer*innen 0,00 EUR (kostenlos)
gemeinnützige Vereine/Organisationen 0,00 EUR (kostenlos)
gemeinwohlorientierte Organisationen 0,00 EUR (kostenlos)
§ 15 Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
(2) Am gleichen Tage tritt die Satzung der Gemeinde Adendorf über die Benutzung
der Bibliothek Adendorf und die Erhebung von Gebühren vom 06.12.2019 außer
Kraft.
Thomas Maack
Bürgermeister
Bibliothek-Satzung
Anlage: Gebührentarif zur Satzung über die Benutzung und der Erhebung
von Gebühren für die Bibliothek der Gemeinde Adendorf
(Bibliothek-Satzung)
1 Anmeldegebühr
1.1 Erstausweis gebührenfrei
1.2 Ersatzausweis 5,00 EUR
2 Jahresgebühren (inkl. Internetnutzung)
2.1 Erwachsene: 17,00 EUR
2.2 Kinder/Jugendliche bis einschl. 17 Jahre gebührenfrei
2.3 Schüler und Studierende ab 18 Jahren (mit Vorlage eines
entsprechenden Ausweises) gebührenfrei
3 Überschreiten der Leihfrist
3.1 je Medium und angefangene Woche bei
Erwachsenen 1,50 EUR
3.2 je Medium und angefangene Woche bei Kindern/Jugendlichen 0,50 EUR
3.3 Schriftliche Mahnung 2,00 EUR
3.4 Einzug nach 2. Mahnung durch Vollstreckungsbeamten: pro Medieneinheit 7,70 EUR
4 Vorbestellung/Fernleihe
4.1 je Vorbestellung
inkl. telefonischer Benachrichtigung 0,50 EUR
4.2 je Vorbestellung
inkl. Benachrichtigung per E-Mail gebührenfrei
4.3 je Bestellung Fernleihe
(plus evtl. anfallende Portokosten) 5,00 EUR
5 Sonstige Gebühren
5.1 Tagesausweis: einmalige Ausleihe 3,00 EUR
Bibliothek-Satzung
5.2 Beschädigung, Nichtrückgabe, Verlust Neupreis/
von Medien Wiederbeschaffungswert
5.3 Kopien/Ausdrucke je Seite
schwarz/weiß 0,30 EUR
in Farbe 0,50 EUR
5.4 Nutzung des Internets gebührenfrei